Notariat
Gerne stelle ich Ihnen meine Dienste als Notar (im Kanton Luzern) zur Verfügung
Was ist ein Notar?
Das Gesetz sieht für ganz bestimmte Rechtsgeschäfte die sogenannte öffentliche Beurkundung vor. Es handelt sich dabei um eine besondere Formvorschrift, ohne die das entsprechende Rechtsgeschäft nicht gültig ist. Diese öffentliche Beurkundung kann nur vom Notar vorgenommen werden. Er handelt dabei als Amtsperson und untersteht staatlicher Aufsicht. Der Notar hat bei seiner Tätigkeit dafür zu sorgen, dass die erforderliche Sorgfalt gewahrt wird.
Wann braucht es den Notar?
Bei Rechtsgeschäften, welche öffentlich beurkundet werden müssen, handelt es sich um Rechtsgeschäfte von einer besonderen Tragweite für die beteiligten Parteien oder für den Rechtsverkehr. Der Gang zum Notar soll den Parteien in Erinnerung rufen, dass das betreffende Rechtsgeschäft anhaltende Nachwirkungen hat und es sich nicht um ein blosses Alltagsgeschäft handelt. Anderseits hat der Notar dafür zu sorgen, dass gewisse Formalitäten eingehalten werden, die die Sicherheit des Rechtsverkehrs garantieren. So ist es beispielsweise wichtig, dass sich jedermann/-frau auf die Eindeutigkeit von Rechtspositionen im Grundstückverkehr, wie die Eigentumsverhältnisse, verlassen kann. Die öffentliche Beurkundung erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- Ehe- und Erbverträge
- Rechtsgeschäfte im Grundstückverkehr wie Eigentumsübertragung und Grundpfanderrichtung
- Beschlüsse im Gesellschaftsrecht wie AG-Gründung, Aktienkapitalerhöhung oder -Herabsetzung, Statutenänderungen (GmbH gleich wie AG)
- Beglaubigung von Unterschriften, Urkunden oder Uebersetzungen
- Vorsorgeaufträge
Wie bemisst sich die Entschädigung?
Die Höhe der Notariatsgebühr ist in einer Gebührenordnung festgelegt, welche grundsätzlich zwingend anzuwenden ist. Die Gebühren bewegen sich entweder in einem gesetzlich festgelegten Rahmen oder sind durch genau umschriebene Promillesätze festgelegt. Die notarielle Gebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn das Rechtsgeschäft schliesslich nicht zum Abschluss kommt. Sie ist von allen Urkundsparteien geschuldet und nicht etwa nur von derjenigen, welche den Notar aufgesucht hat.
Preisbekanntgabe
Gemäss Preisbekanntgabeverordnung (PBV; SR 942.211) sind die Preise für Notariatsdienstleistungen bekannt zu geben. Meine Preise können dem nachstehenden Dokument entnommen werden. Zudem finden Sie hier auch die Verordnung über die Beurkundungsgebühren des Kantons Luzern (SRL 258).